Schwerpunkte
Das Steuerrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet und umfasst die unterschiedlichsten Themenbereiche. Da ist es gut, Schwerpunkte zu bilden. Unsere Gesellschaft hat solche Schwerpunkte in den Bereichen
- Gemeinnützigkeit
- Kreativwirtschaft
- Körperschaften mit öffentlichen Förderungen
gebildet. „Schwerpunkt“ bedeutet dabei, dass etwa die Hälfte unserer Mandant/innen einem oder mehreren dieser Schwerpunkte zuzuordnen sind. bei der anderen Hälfte geht es um nicht steuerbegünstige Körperschaften unterschiedlichster Rechtsformen, Einkommensteuermandate von Einzelunternehmer/innen und Personengesellschaften, Erbschaftsteuerthemen, Grunderwerbsteuer und was das Steuerrecht ansonsten an Themenfeldern bietet.
Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Körperschaften sind in unterschiedlichen Bereichen tätig, von der Altenhilfe bis zum Zivilschutz. C.O.X. berät, erstellt Jahresabschlüsse und Steuererklärungen (häufig auch die Buchhaltung und die Lohnabrechnung) und vertritt gemeinnützige Körperschaften gegenüber dem Finanzamt sowie – sollte das nötig sein – vor den Finanzgerichten.
08.07.2024 | Gemeinnützigkeit
Die neue Wohngemeinnützigkeit im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024
Laut Regierungsentwurf soll ein neuer gemeinnütziger Zweck eingeführt werden, die sogenannte Wohngemeinnützigkeit.
LESEN22.02.2024 | Gemeinnützigkeit
FG Hamburg: Satzungserfordernisse beim „planmäßigen Zusammenwirken“ gemeinnütziger Körperschaften
Mit der in 2020 vollzogenen Änderung der Abgabenordnung wurden auch die Kriterien neu bestimmt, die das...
LESEN04.01.2024 | Neuigkeiten
BFH zum Erfordernis der „Unentgeltlichkeit“ bei steuerlich abzugsfähigen Spenden
Spenden (steuerlich: „Zuwendungen“) sind nur dann unter den Bedingungen des § 10b EStG steuerlich als...
LESEN04.01.2024 | Gemeinnützigkeit
BMF zur Neufassung des § 4 Nr. 18 UStG zum 01.01.2020
Mit dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher...
LESEN05.09.2023 | Gemeinnützigkeit
Genügt die gesetzliche Regelung zur virtuellen Mitgliederversammlung? – Jein
LESEN24.03.2023 | Kreativwirtschaft
Bundessozialgericht zur Sozialversicherungspflicht von Stiftungsvorständen
LESEN24.03.2023 | Gemeinnützigkeit
BFH: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturvereine
LESEN24.03.2023 | Kreativwirtschaft
BFH: Umsatzsteuer für Leistungen eines Gästeführers in einem Museum
LESENKreativwirtschaft
Die Kreativwirtschaft weist als Branche eine ganze Reihe von steuerlichen Besonderheiten auf, insbesondere im Auslandszusammenhang. Dies gilt sowohl für Künstler und Künstlerinnen selbst als auch für Veranstalter und Veranstalterinnen. C.O.X. berät hier mit langjähriger Erfahrung.
24.03.2023 | Kreativwirtschaft
Bundessozialgericht zur Sozialversicherungspflicht von Stiftungsvorständen
LESEN24.03.2023 | Gemeinnützigkeit
BFH: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturvereine
LESEN24.03.2023 | Kreativwirtschaft
BFH: Umsatzsteuer für Leistungen eines Gästeführers in einem Museum
LESENNicht gemeinnützige Körperschaften
Für nicht gemeinnützige Körperschaften stellt sich (auch als Tochter- oder Muttergesellschaften gemeinnütziger Körperschaften) eine ganze Vielzahl steuerlicher Fragen. C.O.X. ist hier für alle Rechtsformen tätig (GmbH, Unternehmergesellschaft, Aktiengesellschaft, Stiftung, Verein, Genossenschaft).
Selbstständige/Personengesellschaften
Ob Künstlerin, Arzt, Rechtsanwältin oder Dozent: neben den jeweils beruflich gegebenen Besonderheiten sind steuergesetzliche Anforderungen zu bedienen, die für alle freiberuflich und gewerblich Selbständigen gleichermaßen gelten. C.O.X. ist hier in unterschiedlichen Bereichen tätig, auch für Zusammenschlüsse von freiberuflich und/oder gewerblich Tätigen in Personengesellschaften (GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG).